AGB
Online-Shop Schleifring GmbH


Stand 26.06.2020

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen für den Online-Shop (OS-AGB) finden Anwendung auf die zwischen den Ihnen, sofern Sie zu den in Ziffer 1.2. definierten Personen gehören, und uns, der Firma Schleifring GmbH, Am Hardtanger 10, 82256 Fürstenfeldbruck/ Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführer Stephan Bode, Dr.-Ing. Stefan Heun und Andreas Schott (AG München HRB 48918, UST-ID DE 811159634) über den Online-Shop der Schleifring GmbH geschlossenen Verträge, soweit nicht im Rahmen des Abschlusses des Vertrages davon Abweichendes vereinbart wird. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Ihrer Seite werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben. 

1.2 Die Leistungen des Onlineshops können ausschließlich von Personen in Anspruch genommen werden, die Unternehmen i.S. von § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder die den zuvor genannten Personen oder Kaufleuten im Sinne des deutschen Handelsgesetzbuches gleichgestellt sind. Verbraucher i.S. des § 13 BGB sind nicht berechtigt, die Leistungen in Anspruch zu nehmen und sind nicht berechtigt, sich zu registrieren. Teilnahmeberechtigt sind weiterhin ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige Personen.

Sollte sich eine Person anmelden, die nicht den zuvor genannten Kriterien entspricht, sind wir jederzeit berechtigt, sie von der Nutzung des Online-Shops auszuschließen.

1.3 Änderungen dieser OS-AGB werden Ihnen schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widersprechen Sie einer Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch Sie anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden Sie im Falle der Änderung der OS-AGB gesondert hingewiesen.

2. Registrierung als Nutzer

2.1 Damit wir die Einhaltung der Kriterien gem. 1.2 und Ihre Bonität überprüfen können, müssen Sie sich zuerst im Shop registrieren; erst danach sehen Sie das vollständige Angebot mit Preisen usw..

2.2 Ihre Registrierung in dem Online-Shop erfolgt kostenlos. Auf unser Verlangen haben Sie uns eine Kopie Ihres Personalausweises zuzusenden bzw. Ihre UST-ID-Nr. bzw. Ihre Steuernummer zu benennen und Ihre registerrechtliche Eintragung zu dokumentieren. Zur Zulassung füllen Sie elektronisch das auf unserer Website vorhandene Anmeldeformular aus und mailen uns dieses zu. Die für die Anmeldung erforderlichen Daten sind von Ihnen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Mit der Anmeldung wählen Sie einen persönlichen Nutzernamen und ein Passwort. Der Nutzername darf weder gegen Rechte Dritter noch gegen sonstige Namens- und Markenrechte oder die guten Sitten verstoßen. Sie sind verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und dieses Dritten keinesfalls mitzuteilen. Ein Anspruch auf Zulassung zu unserem Handelssystem besteht nicht.

2.3 Abgesehen von der Erklärung Ihres Einverständnisses mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Ihre Registrierung mit keinerlei Verpflichtungen verbunden. Sie können Ihren Eintrag jederzeit wieder unter „Mein Konto“ löschen. Allein mit der Eintragung bei uns besteht keinerlei Kaufverpflichtung hinsichtlich der von uns angebotenen Waren.

2.4 Soweit sich die Angaben zu Ihrer Person ändern, sind Sie selbst für deren Aktualisierung verantwortlich. Alle Änderungen können online nach Anmeldung unter „Mein Konto“ vorgenommen werden.

3. Datenschutz, Bonitätsprüfung

3.1 Sämtliche von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, Ust-ID, Steuernummer, Kopien von Ausweisen oder Registerauszüge) werden wir ausschließlich gemäß den Bestimmungen des in Deutschland geltenden Datenschutzrechtes verwerten.

3.2 Ihre personenbezogenen Daten, soweit diese für die Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen Ihnen und uns abgeschlossenen Kaufverträge verwendet, etwa zur Zustellung von Waren an die von Ihnen angegebene Adresse. Eine darüberhinausgehende Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote bedarf Ihrer ausdrücklichen Einwilligung. Sie haben die Möglichkeit, diese Einwilligung vor Erklärung Ihrer Bestellung zu erteilen. Diese Einwilligungserklärung erfolgt völlig freiwillig und kann auf unserer Website abgerufen sowie von Ihnen jederzeit widerrufen werden.

3.3 Wir verwenden außerdem Nutzungsdaten, d.h. Daten, die sowohl Merkmale zur Ihrer Identifikation, die Angaben über Beginn und Ende sowie Umfang der jeweiligen Nutzung als auch Angaben über die von Ihnen in Anspruch genommenen Telemedien beinhalten können, für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Telemedien zur Erstellung von Nutzungsprofilen unter Verwendung von Pseudonymen. Sie sind berechtigt und haben die Möglichkeit, dieser Nutzung Ihrer Nutzungsdaten unter „Mein Konto“ zu widersprechen. Unter keinen Umständen werden Nutzungsprofile mit den entsprechenden Daten zusammengeführt.

3.4 Soweit Sie weitere Informationen wünschen oder die von Ihnen ausdrücklich erteilte Einwilligung zur Verwendung Ihrer Bestandsdaten abrufen oder widerrufen wollen bzw. der Verwendung Ihrer Nutzungsdaten widersprechen wollen, steht Ihnen unser Support unter der E-Mail-Adresse sales@schleifring.de oder telefonisch unter +49(0)8141- 403 133 zur Verfügung.

3.5 Wir prüfen regelmäßig im Rahmen Ihrer Registrierung und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss, zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und ihre Kontaktdaten and die Creditreform Boniversum Gmbh. Die Informationen gem. Art. 14 der EU Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH durchgeführten Datenverarbeitung finden sie hier: www.boniversum.de/EU-DSGVO.

4. Vertragsschluss, Vertragssprache

4.1. Die zum Angebot gehörenden Informationen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An allen Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht und müssen bei Nichtzustandekommen des Vertrages zurückgegeben werden. Pläne und Konstruktionsunterlagen, die von uns ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden, sind von Ihnen unter Verschluss zu halten und dürfen zu keiner Zeit, auch nach Lieferung der Ware, Dritten zugänglich gemacht werden.

4.2 Die Darstellung der Waren und Dienstleistungen in unserem Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum) dar.

4.3 Sie können in unserem Onlineshop Waren zum Kauf und/oder Dienstleistungen zur Buchung auswählen, indem Sie diese durch Klick auf den entsprechenden Button in einen Warenkorb legen. Wenn Sie die Bestellung abschließen wollen, gehen Sie zum Warenkorb, wo Sie durch den weiteren Bestellprozess geleitet werden. Nach der Artikelauswahl im Warenkorb und der Angabe aller erforderlichen Bestell- und Adressdaten im nachfolgenden Schritt öffnet sich durch Betätigen des Buttons „Zur Kasse“ eine Seite, in welcher die wesentlichen Artikelangaben einschließlich anfallender Kosten nochmals zusammengefasst sind. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie Ihre Eingaben korrigieren bzw. von der Vertragserklärung Abstand nehmen. 

Erst durch Anklicken des „Zahlungspflichtig bestellen“-Buttons im letzten Schritt des Bestellprozesses geben Sie ein verbindliches Angebot zum Kauf bzw. der Buchung der in der Bestellübersicht angezeigten Waren und/oder Dienstleistungen ab. 

Unmittelbar nach Absenden der Bestellung erhalten Sie eine automatisch erstellte Empfangsbestätigung, die jedoch noch keine Annahme Ihres Vertragsangebotes darstellt. Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt erst zustande, sobald wir Ihre Bestellung und/oder Buchung durch eine gesonderte E-Mail annehmen bzw. die Ware in den Versand geben. Bitte prüfen Sie regelmäßig den SPAM-Ordner Ihres E- Mail-Postfaches.

4.4 Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung gestellte Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich Ihrer Information. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen Text und der Übersetzung hat der deutsche Text Vorrang.

4.5 Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den bestellten Waren und/oder gebuchten Dienstleistungen einschließlich dieser OS-AGB werden Ihnen per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebotes bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch uns erfolgt nicht.

5. Zahlung, Preise

5.1 Die Zahlung der Ware erfolgt auf Vorkasse oder gegen Rechnung. Ihre Möglichkeiten werden Ihnen im Rahmen des Bestellvorgangs angezeigt.

5.2 Preisvereinbarungen und Rechnungsstellung erfolgen ausschließlich in der gesetzlichen Währung der Bundesrepublik Deutschland, also in Euro. Dementsprechend werden Zahlungen aus dem Ausland bzw. aus Ländern außerhalb des Geltungsbereiches des Euro stets nur mit dem Betrag gutgeschrieben, der bei uns in deutscher Währung eingeht. Kursdifferenzen und alle mit dem Umtausch verbundenen Kosten gehen zu Ihren Lasten.

5.3 Alle Preise verstehen sich ab Werk oder bei Absendung von einem Auslieferungslager ab Lager rein netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Als Grundlage für die Rechnungsstellung ist die bei uns festgestellte Stückzahl oder das bei uns festgestellte Gewicht maßgebend; etwaige Abweichungen hiervon können nur berücksichtigt werden, wenn Sie deren Vorliegen nachweisen. Alle zusätzlichen Kosten, wie z.B. diejenigen für Verpackung, Versand, Transport, Transportversicherung, Zoll und dergleichen, tragen Sie.

5.4 Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto soweit nichts anderes mit Ihnen vereinbart wurde. Als Rechnungsdatum gilt das Datum, welches auf der Rechnung aufgeführt ist. Betrifft die Rechnung vorwiegend Dienstleistungen, insbesondere Reparaturen, so gilt für den gesamten Rechnungsbetrag inklusive etwaiger Ersatzteile ein Zahlungsziel von 8 Tagen rein netto. Unter Tage ist Montag bis einschließlich Sonntag zu verstehen.

5.5 Stehen Ihnen Forderungen gegen uns zu, so steht uns hiergegen ein Zurückbehaltungsrecht im Hinblick auf unsere eigenen Ansprüche, seien sie schon fällig oder noch nicht, auch dann zu, wenn es sich nicht um das gleiche Geschäft handelt; insoweit gilt auch für die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ein Kontokorrentverhältnis, das alle wechselseitigen Forderungen umfasst. Geraten Sie mit einer Zahlung in Verzug und leisten Sie trotz Mahnung nicht oder treten Umstände ein, die Ihre Kreditwürdigkeit deutlich mindern, so werden alle etwaigen weiteren Forderungen unsererseits, soweit Lieferungen schon ausgeführt sind, sofort fällig, ein Zahlungsziel gilt in diesem Fall nicht mehr. Dies gilt nicht, wenn Sie den Zahlungsverzug nicht zu vertreten haben. Wir sind dann auch berechtigt, weitere (Teil-)Lieferungen bis zur Zahlung der schon gelieferten Ware zurückzuhalten. Soweit Forderungen aus Aufträgen zwar vertraglich begründet, aber mangels Ausführung der Lieferung noch nicht fällig sind, sind wir berechtigt, unter den genannten Voraussetzungen sofortige Sicherstellung dieser Ansprüche in voller Höhe zu verlangen. Wird über Ihr Vermögen der Konkurs eröffnet, so gelten die § 41 ff. der Insolvenzordnung. Es wird vereinbart, dass diese Vorschriften jedoch auch für den Fall der Insolvenzabweisung sowie insbesondere auch schon für den Fall der Zahlungseinstellung gelten sollen, auch wenn ein Insolvenzantrag noch nicht gestellt ist. Die Aufrechnung durch Sie mit Gegenansprüchen ist nur gestattet, wenn die Ansprüche entweder rechtskräftig festgestellt oder von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden, oder wenn ein von uns schriftlich bestätigtes Kontokorrentverhältnis besteht.

5.6 Mit dem Verzugseintritt werden Verzugszinsen fällig. Hierfür gilt ein Zinssatz der demjenigen entspricht, den unsere Hausbank für Kontokorrentkredite berechnet, mindestens jedoch 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz als vereinbart. Dieser wird als vertraglicher Zins ab Fälligkeitsdatum berechnet. Ihnen steht der Nachweis offen, dass gar keine oder nur geringere Zinsen entstanden sind.

5.7 Zur Ausstellung oder Hereinnahme von Wechseln sind wir grundsätzlich nicht verpflichtet. Gutschriften von Schecks erfolgen stets vorbehaltlich des Eingangs und mit Wertstellung, wie sie auf unserem Konto gutgeschrieben werden; Wechsel werden grundsätzlich nur unter dem Vorbehalt der Diskontierfähigkeit entgegengenommen, im Falle der Nichteinlösung wird die Wechselsumme rückwirkend zum Tage der Gutschrift belastet.

5.8 Auftragsänderungen jeglicher Art, sowohl in konstruktiver Hinsicht wie auch bezüglich der sonstigen Auftragsbedingungen, von Ihnen gewünscht wurden, gehen stets zu Ihren Lasten. Hierdurch entstehende Kosten werden durch uns entweder gesondert oder durch Erhöhung des Stückpreises in Rechnung gestellt.

6. Lieferung - Gefahrenübergang

6.1 Lieferungen erfolgen stets ab Werk oder ab Lager. Teillieferungen sind zulässig, diese werden wie selbständige Lieferungen behandelt und können selbständig in Rechnung gestellt werden. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Ware nach unserer Wahl und unserem pflichtgemäßen Ermessen verpackt, außerdem wird durch uns die Versandart bestimmt. Auf Ihren Wunsch kann eine andere Verpackungs- oder Versandart vereinbart werden; hierüber ist rechtzeitig vor Erteilung des Versandauftrags an den Spediteur eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Auch insoweit gilt, dass sämtliche Kosten von Verpackung und Versand ausschließlich von Ihnen getragen werden; wir sind in diesem Zusammenhang nicht verpflichtet, Sie auf Verteuerungen durch die von ihnen gewünschte Verpackungs- und Versandart hinzuweisen, auch wenn die Mehrkosten erheblich sind.

6.2 Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer oder die sonst mit dem Versand beauftragte Person, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes oder des Lagers, geht die Gefahr auf Sie über. Dies gilt auch, wenn etwa eine Transportversicherung oder sonstige Versicherung der Ware abgeschlossen wird, die wir nur aufgrund entsprechender schriftlicher Vereinbarung stets nur in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung abschließen.

6.3 Lieferzeitangaben in Angeboten gelten stets als annähernd und unverbindlich. Lieferzeitangaben in der Auftragsbestätigung sind insoweit annähernd, als dass eine Abweichung von bis zu einem Monat möglich ist, wenn und soweit nicht ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin nach Tag oder Kalenderwoche vereinbart ist. Auch soweit Liefertermine nach Tag bzw. Kalenderwochen verbindlich vereinbart sind, stehen diese stets unter dem Vorbehalt, dass alle von Ihnen zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben, die zur Auftragsausführung nötig sind, sowie sämtliche sonstigen Mitwirkungspflichten rechtzeitig erbracht worden sind und vereinbarte Anzahlungen termingerecht bei uns eingegangen sind. Zu den Mitwirkungspflichten gehört insbesondere auch die Anlieferung oder Zurverfügungstellung von Teilen oder Geräten, deren Beibringung Ihre Sache ist. Werden solche Verpflichtungen von Ihnen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, so wird dadurch die Verbindlichkeit zugesagter Liefertermine aufgehoben; im Falle Ihrer verspäteten Mitwirkung verschiebt sich der Lieferzeitraum entsprechend den Auswirkungen der Verspätung in angemessenem Umfang. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn bis zu seinem Ablauf der Gefahrenübergang gemäß den Regeln dieses Abschnitts erfolgt oder die schriftliche Mitteilung über die Versandbereitschaft der Ware Ihnen zugegangen ist. Versandfertig gemeldete Ware müssen Sie unverzüglich abrufen. Unterlassen Sie dies, sind wir berechtigt, die Ware auf Ihre Kosten und Gefahr auch bei Dritten einzulagern und als ab Werk geliefert in Rechnung zu stellen; wir sind nach unserer Wahl jedoch auch berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Frist mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen (§§ 281,323 BGB). Dies gilt auch, wenn sich der Liefertermin, aus Gründen, die in Ihrer Risikosphäre liegen, verschiebt und er dies uns nicht spätestens einen (1) Monat vor Liefertermin angezeigt wird. Bei Aufträgen mit fortlaufender Auslieferung oder auf Abruf sind wir berechtigt, die Ware nach Art und Umfang einzuteilen und zu liefern bzw. als versandfertig zu melden, falls Sie Einteilung und Abruf der Ware nicht unverzüglich selbst vornehmen.

6.4 Ansprüche von Ihrer Seite gegen uns jeglicher Art wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn wir die Verspätung zu vertreten haben und uns oder unseren Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) dabei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, im Falle des Verzuges, soweit ein fixierter Liefertermin vereinbart ist, im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder Vorhandensein eines Leistungserfolges oder Übernahme eines Beschaffungsrisikos, gesetzlich zwingende Haftungstatbestände, insbesondere das Produkthaftungsgesetz trifft. Sofern kein ausdrücklich vereinbarter, verbindlicher Termin – i.S.v. Ziffer 6.3 dieser OS-AGB – vorliegt, haften wir unter diesen Voraussetzungen auch nur, wenn Sie uns zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt haben und wir auch deren Nichteinhaltung aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens zu vertreten haben. Die Haftung für Folgeschäden ist stets ausgeschlossen, es sei denn, der Sie haben uns spätestens bei Setzung der Nachfrist, bzw. bei Vereinbarung des verbindlichen Liefertermins schriftlich auf die nach Art und Umfang drohenden Schäden ausdrücklich hingewiesen. In diesem Fall ist unsere Haftung auf Art und Umfang des Schadens gemäß diesem Hinweis begrenzt.

6.5 Liefertermine verlängern sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener und unverschuldeter Hindernisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, wenn diese Störungen die Fertigstellung oder Ablieferung der Ware beeinflussen. Sie werden in derartigen Fällen über die voraussichtliche Dauer der Verzögerung unverzüglich unterrichtet. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Zulieferern eintreten, von denen wir Material beziehen. Ggf. sind wir bei Vorliegen solcher Umstände auch berechtigt, Lieferungsverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Lieferverzuges entstehen. Die vorstehend ausbedungene angemessene Fristverlängerung gilt in einem solchen Fall auch für eine u.U. von Ihnen schon gesetzte Nachfrist.

7. Mängel

7.1 Für Mängel der gelieferten Ware haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche nachfolgenden Regeln: Grundsätzlich erstreckt sich unsere Mängelhaftung nur auf den im Zeitpunkt der Herstellung des Kaufgegenstandes möglichen technischen Standard unabhängig davon, ob die etwaige technische Unerreichbarkeit bestimmter Anforderungen oder physikalischer Größen schon bei Auftragserteilung gegeben war oder sich erst während der Auftragsausführung herausgestellt hat. Wir sind dabei nicht verpflichtet, auf derartige Zweifel oder Unmöglichkeiten hinzuweisen, sei es bei Auftragsentgegennahme oder Ablieferung der Kaufsache.

7.2 Die Frist zur Mängelhaftung beträgt ein (1) Jahr ab Abnahme, höchstens jedoch 14 Monate ab Gefahrübergang, es sei denn die Möglichkeit der Abnahme verzögert sich aus Gründen die Sie nicht zu vertreten haben. Ihr Mängelanspruch beschränkt sich zunächst ausschließlich auf die Nacherfüllung. Dabei werden alle diejenigen Teile unentgeltlich instandgesetzt oder neu geliefert, die nachweisbar in Folge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes unbrauchbar oder in ihrer Funktionsfähigkeit wesentlich beeinträchtigt wurden oder sind. Unsere Mängelhaftungspflicht für solche Mängel hat weiter zur Voraussetzung, dass diese unter Einhaltung der vertraglich vorgesehenen Betriebsbedingungen und bei ordnungsgemäßem Gebrauch auftreten. Werden von Ihrer oder von Dritter Seite unsachgemäße Änderungen und Instandsetzungsarbeiten oder Eingriffe irgendwelcher Art vorgenommen, so entfällt unsere Mängelhaftung, dies gilt auch für Mängel, die auf dem Einbau von fehlerhaften Teilen, die durch Sie beigestellt wurden, beruhen, es sei denn, Sie weisen nach, dass der aufgetretene Mangel in keinerlei Ursachenzusammenhang zu solchen Tätigkeiten und/ oder Beistell-/ Einbauteilen steht. Würde die Nacherfüllung, verbunden mit deren Verbringung und Aus- und Einbau, einen in Relation zum Wert des Kaufgegenstandes unverhältnismäßig hohen Aufwand erzeugen, so beschränken sich Ihre Mängelansprüche auf den Rücktritt oder die Minderung des Kaufpreises.

7.3 Die Feststellung von Mängeln muss uns unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Um vorhandene Mängel beheben zu können, haben Sie uns zur Vornahme aller nach unserem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen nach entsprechender Verständigung die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, diese Arbeiten durchzuführen, andernfalls wir von der Haftung für Mängel befreit sind. Die Beschränkung gilt nicht bei/ für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung, Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, im Falle des Verzuges, soweit ein fixierter Liefertermin vereinbart ist, im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder Vorhandensein eines Leistungserfolges oder Übernahme eines Beschaffungsrisikos, gesetzlich zwingende Haftungstatbestände, insbesondere das Produkthaftungsgesetz. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels im Verzug sind und auch eine Nachfrist abgelaufen ist, haben Sie das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. Sofern individuell nichts anderes vereinbart ist, Sie und/ oder Dritte Ihre Mängelansprüche, wenn erkennbare Mängel nicht innerhalb von 2 Monaten nach Gefahrübergang angezeigt werden, die Haftung für nicht erkennbare Mängel bleibt hiervon unberührt.

7.4 Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten notwendiger Ersatzteile einschließlich des Versandes sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus. Es steht dabei in unserer Wahl, ob die Arbeiten am Aufstellungsort der Ware entweder durch unsere Mitarbeiter oder durch Ihre Mitarbeiter auf unsere Kosten durchgeführt werden oder ob die mangelhafte Ware auf unsere Kosten an uns zurückgeliefert wird. Im Falle der Rücklieferung übernehmen wir die Kosten für den nach Lage der Umstände preisgünstigsten zumutbaren Transport zu uns und zurück zu Ihnen. Alle nicht als unmittelbar anzusehenden Kosten tragen Sie. Die vorstehende Regelung gilt ausschließlich unter der Bedingung, dass sich die beanstandete Ware an dem Ort befindet, an den von uns die Auslieferung veranlasst worden ist. Ist ein solcher Ort für uns nicht feststellbar (z.B. weil Sie Versand und Transport selbst veranlasst haben), so gilt die Ware stets als innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (BRD) aufgestellt, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wird die Ware von dem ersten, uns bekannten Zielort weitertransportiert oder ohne unser Wissen aus dem Gebiet der BRD verbracht, so treffen uns im Mängelhaftungsfall stets nur die Kosten, die bei Aufstellung am ersten Zielort bzw. innerhalb der BRD angefallen wären; alle Mehrkosten tragen Sie. Sind im Zuge der Mangelbeseitigung Arbeiten zu leisten, die ausschließlich durch unsere Mitarbeiter vorgenommen werden können, so können wir nach unserer Wahl verlangen, dass entweder die durch den zusätzlichen Reiseweg unserer Mitarbeiter anfallenden Kosten im Wege der Vorkasse erstattet wer- den, oder dass die beanstandete Ware an den ersten Zielort bzw. in das Gebiet der BRD zurück verbracht wird. Werden in einem solchen Fall die Mängelbeseitigungsarbeiten durch anderes Personal vor Ort vorgenommen, so haben wir etwaige Mehrkosten, die durch die Örtlichkeit bedingt sind, nicht zu tragen.

7.5 Durch Nachbesserungsarbeiten oder den Einbau von Ersatzteilen wird grundsätzlich eine neue Frist zur Mängelhaftung nicht in Gang gesetzt; insoweit beschränkt sich unsere Mängelhaftung auf die für die ursprünglich gelieferte Ware noch bestehende Mängelhaftungspflicht Für die Dauer der Nachbesserung wird die bestehende Frist zur Mängelhaftung gehemmt. Ersetzte Teile gehen grundsätzlich wieder in unser Eigentum über.

Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst und/ oder Dritten entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei/ für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung, Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, im Falle des Verzuges, soweit ein fixierter Liefertermin vereinbart ist, im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder Vorhandensein eines Leistungserfolges oder Übernahme eines Beschaffungsrisikos, gesetzlich zwingende Haftungstatbestände, insbesondere das Produkthaftungsgesetz. Außer bei Vorsatz oder der Verletzung von Leben Körper und Gesundheit, ist die Haftung der Höhe nach auf 500.000 Euro begrenzt.

8. Unmöglichkeit der Leistung

Wird die uns obliegende Leistung unmöglich, gelten die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften. Haben wir die Unmöglichkeit zu vertreten oder verweigern wir ohne sachlichen Grund die Erfüllung des Vertrages, können Sie unter Ausschluss jedweder weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten; der Ausschluss weiterer Ansprüche gilt nicht, wenn dem Inhaber oder den gesetzlichen Vertretern unserer Firma Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Sind wir danach zum Schadenersatz verpflichtet, so ist dieser der Höhe nach begrenzt auf den nachweislich entstandenen Verlust oder entgangenen Gewinn, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung aller uns bekannter oder bekannt gegebener Umstände, vertragstypisch als mögliche Folge der Vertragsverletzung voraussehen konnten. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei/ für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung, Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, im Falle des Verzuges, soweit ein fixierter Liefertermin vereinbart ist, im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder Vorhandensein eines Leistungserfolges oder Übernahme eines Beschaffungsrisikos, gesetzlich zwingende Haftungstatbestände, insbesondere das Produkthaftungsgesetz.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Befriedigung aller unserer aus der Geschäftsverbindung sich ergebender Ansprüche vor, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Ware schon bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung für unsere jeweilige Saldoforde- rung. Tritt auf diese Weise eine Übersicherung unserer offenen Forderungen von mehr als 50%, gemessen am jeweiligen Verkehrswert unseres Vorbehaltseigentums, ein, können Sie die ausdrückliche Entlastung von gelieferter Ware aus dem Vorbehaltseigentum solange verlangen, bis die Übersicherung 50% nicht mehr überschreitet. Es sind dabei stets die am längsten zurückliegend gelieferten Gegenstände freizugeben. Soweit Vorbehaltseigentum für uns besteht, wird dem Käufer die gelieferte Ware zur Benutzung leihweise überlassen.

9.2 Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes sind Sie berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware weiter zu veräußern oder weiter zu verarbeiten. Sie treten jedoch bereits jetzt die zu Ihren Gunsten aus der Weiterveräußerung oder der Verarbeitung entstehenden Ansprüche gegen Dritte an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wird die Vorbehaltsware von Ihnen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren ohne oder nach Verarbeitung veräußert, so gilt die Abtretung der daraus entstehenden Forderung an uns in Höhe des Wertes unserer Vorbehaltsware. Erfüllen Sie Ihre Zahlungsverpflichtung, so sind Sie zum Einzug der abgetretenen Forderungen berechtigt. Sie haben uns auf Verlangen genaue Auskunft über die aus der Weiterverwendung der gelieferten Waren entstandenen Forderungen zu geben und haben auf Verlangen die Zession Ihrer Ansprüche an uns dem Empfänger der Ware anzuzeigen.

9.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter haben Sie uns unverzüglich, ohne schuldhaftes Zögern, schriftlich oder in Textform zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haften Sie für den entstandenen Ausfall. Von einer Pfändung oder jeglicher anderer Beeinträchtigung unseres Vorbehaltseigentums oder an uns abgetretener Ansprüche aus Weiterveräußerung oder Verarbeitung durch Dritte haben Sie uns unter Übersendung einer Abschrift der einschlägigen Schriftstücke unverzüglich Kenntnis zu geben.

9.4 Soweit in ausländischen Rechtskreisen die Rechtswirksamkeit des Eigentumsvorbehalts zwingend von einer Registrierung oder Einhaltung von Formvorschriften abhängt, sind Sie verpflichtet, uns von sich aus über solche Vorschriften zu unterrichten. Unterlassen Sie dies, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den entgangenen Gewinn als Schadenersatz zu fordern.

10. Abnahmeverweigerung

Nehmen Sie die bestellte Ware ganz oder teilweise trotz, schriftlicher Mahnung, nicht entgegen und haben Sie den Grund hierfür zu vertreten, so wird gleichwohl ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, wie er in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt ist, der volle Kaufpreis zur Zahlung fällig. Wir sind jedoch berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Frist mit entsprechender Androhung, die in Form einer zweiten Mahnung oder späteren Mahnung erfolgen muss, die bestellte Ware anderweitig bestmöglich zu verkaufen oder zu verwerten. In einem solchen Fall sind Sie zur Leistung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung verpflichtet. Dieser ist pauschal in Höhe von 15% des vereinbarten Kaufpreises zu leisten, es sei denn, wir weisen einen tatsächlichen höheren oder Sie weisen einen niedrigeren Schaden nach. Gegenüber dem bei Gefahrenübergang fällig werdenden Kaufpreisanspruch können Sie nicht einwenden, zur endgültigen Abnahmeverweigerung entschlossen zu sein und bräuchten deshalb nur Schadenersatz zu leisten; eine Reduzierung unseres Erfüllungsanspruches auf den Schadenersatzanspruch nach dieser Bestimmung tritt vielmehr erst mit der tatsächlichen anderweitigen Veräußerung oder Verwertung der bestellten Ware ein.

11. Werkzeuge, Zeichnungen, Patente

11.1 Alle Werkzeuge, Ausrüstungsgegenstände, Zeichnungen und sonstige Hilfsmittel, die zur Vertragserfüllung dienen, bleiben unser Eigentum, es sei denn, sie sind in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als zum Lieferumfang gehörend bezeichnet.

11.2 Werden Aufträge nach Zeichnungen, Vorlagen, Mustern oder sonstigen Angaben von Ihnen ausgeführt, so tragen Sie allein die Haftung in dem Fall, dass wir durch die Auftragsausführung gegen etwaige gewerbliche Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verstoßen. Wir sind dabei nicht verpflichtet, Erkundigungen im Hinblick auf solche Drittrechte anzustellen. Sie sind verpflichtet, uns jederzeit auf schriftliches Verlangen von solchen Ansprüchen dritter Personen freizustellen.

11.3 Werden Aufträge nach Ihren Angaben im Sinne vorstehender Ziff. 11.2 ausgeführt und begründen diese Angaben gewerbliche Schutzrechte und/ oder Urheberrechte für Sie, verbleiben diese Rechte bzw. die daraus resultierenden Nutzungsrechte bei Ihnen. Hingegen stehen sämtliche gewerblichen Schutzrechte und sämtliches Know how aus der Durchführung des Auftrages ausschließlich uns zu.

11.4 Wir sind Inhaber zahlreicher Patente und verfügen darüber hinausgehend über umfangreiches Know how für die Entwicklung und Fertigung von Schleifringen und Systemen, in denen Schleifringe eingesetzt werden. Mit der vollständigen Bezahlung des Auftrages übertragen wir Ihnen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur bestimmungemäßen Nutzung des jeweiligen Auftragsgegenstandes. Eine darüber hinausgehende Übertragung von gewerblichen Schutzrechten und/ oder von Know how ist ausgeschlossen.

11.5 Nach unserer Kenntnis werden mit der Ausführung der uns obliegenden Leistungen keine Patente oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt. Sollten Patente oder gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt werden und sollten diese Unterlassungs- und/oder Schadensersatzansprüche Ihnen gegenüber geltend machen, sind wir verpflichtet, Sie vollumfänglich freizustellen. Darüberhinaus gehende Ansprüche Ihrerseits, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind jedoch ausgeschlossen. Die Beschränkung gilt nicht bei/ für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung, Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, im Falle des Verzuges, soweit ein fixierter Liefertermin vereinbart ist, im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder Vorhandensein eines Leistungserfolges oder Übernahme eines Beschaffungsrisikos, gesetzlich zwingende Haftungstatbestände, insbesondere das Produkthaftungsgesetz.

12. Haftung

12.1 Wir haften nicht für die Tauglichkeit der gelieferten Ware für den vorgesehenen Einsatz- oder Verwendungszweck, es sei denn, dies ist nach dem Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung wesentlicher Vertragsbestandteil. Für Fehler in der Beratung oder bei der Erfüllung sonstiger Nebenverpflichtungen, z.B. bei der Durchführung der Montage oder der Schulung Ihres Personals durch unsere Angestellten oder Erfüllungsgehilfen, haften wir nur insoweit, als diese Fehler auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für unerlaubte Handlungen unserer Angestellten oder Mitarbeiter haften wir stets nur im Rahmen der Vorschriften des § 831 BGB und nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Außer bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit wird eine etwaige Schadenersatzverpflichtung der Höhe nach, beschränkt auf den entstandenen Verlust oder Ihren entgangenen Gewinn, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die uns bekannt waren, als mögliche Folge einer Pflichtverletzung voraussehen konnten. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei/ für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung, Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, im Falle des Verzuges, soweit ein fixierter Liefertermin vereinbart ist, im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder Vorhandensein eines Leistungserfolges oder Übernahme eines Beschaffungsrisikos, gesetzlich zwingende Haftungstatbestände, insbesondere das Produkthaftungsgesetz.

12.2 Eine Haftung für jegliche Art von indirekten Schäden und Folgeschäden, also insbesondere von Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen, es sei denn, bestimmte Eigenschaften der gelieferten Ware sind schriftlich zugesichert worden gerade zu dem Zweck, um Ihnen gegen das Risiko von Folgeschäden abzusichern; die Beweislast für eine solche zweckgerichtete Zusicherung tragen Sie. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei/ für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung, Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, im Falle des Verzuges, soweit ein fixierter Liefertermin vereinbart ist, im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder Vorhandensein eines Leistungserfolges oder Übernahme eines Beschaffungsrisikos, gesetzlich zwingende Haftungstatbestände, insbesondere das Produkthaftungsgesetz. Außer bei Vorliegen von Vorsatz und/ oder der Verletzung von Leben Körper und Gesundheit, ist die Haftung der Höhe nach auf 500.000 Euro begrenzt. Unabhängig von vorstehendem Haftungsausschluss für Folgeschäden besteht in der Regel auf unsere Kosten eine Versicherung zur Abdeckung von Folgeschäden, die jedoch generell nicht im Gebiet der USA und Kanadas gilt. Auf Abschluss und Aufrechterhaltung dieses Versicherungsschutzes sowie Eintritt der Versicherung im Schadensfall besteht von Ihrer Seite generell kein Rechtsanspruch. Wenn und soweit diese Versicherung für Folgeschäden aufkommt, steht die dann von dieser Versicherung zu erbringende Leistung in vollem Umfang, höchstens jedoch bis zum tatsächlichen Schaden, Ihnen zu unter Anrechnung auf unsere Verpflichtung zum Schadenersatz zu.

12.3 Vertragliche Haftungsbeschränkungen haben keine Wirksamkeit, soweit sie in gesetzliche Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz eingreifen würden. Dieser Umstand ist den vertragsschließenden Parteien bekannt und führt nicht zur Aufhebung oder Unwirksamkeit der Bestimmungen einzelner Vereinbarungen und dieser OS-AGB.

12.4 Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit unseres Online-Handelssystems.

13. Exportkontrolle

Einfluss außenwirtschaftsrechtlicher Regelungen auf den Vertrag und seine Erfüllung/ Verpflichtungserklärung bzgl. der Einhaltung des Exportkontrollrechts/ Vorbehaltsregelung für den Vertragsschluss und die Erfüllung:

13.1 Wir weisen darauf hin, dass die Verbringung/ Ausfuhr von Gütern (Waren, Software, Technologie) zur Erfüllung des Vertrags dem europäischen und dem deutschen Außenwirtschaftsrecht unterliegt und die Lieferung exportkontrollrechtlichen Beschränkungen und Verboten unterliegen kann. Bei den einschlägigen Rechtsvorschriften handelt es sich namentlich um die EG-Verordnung in der jeweils gültigen Fassung (Dual-Use-VO) sowie deren Anhänge, dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG), der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) und der deutschen Ausfuhrliste. Des Weiteren bestehen europäische und nationale Embargovorschriften gegen bestimmte Länder und Personen, die eine Lieferung verbieten oder unter Genehmigungsvorbehalt stehen. Güter aus US-amerikanischer Herstellung, Güter mit einem Anteil von 10 bzw. 25% an US-Gütern, Güter von US-beherrschten Unternehmen können zusätzlich zu den oben genannten Gesetzen und Bestimmungen, dem US-(Re)Exportrecht unterliegen.

13.2 Sie verpflichten sich, die europäischen und deutschen Exportkontrollbestimmungen und soweit die Ausfuhr/ Verbringung der Güter dem US-Recht unterfallen, auch die US-(Re)Exportbestimmungen anzuerkennen und einzuhalten. Insbesondere verpflichtet Sie sich, die Güter weder direkt noch indirekt einer Verwendung zukommen zu lassen, die in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit der Entwicklung, der Herstellung, der Handhabung , dem Betrieb, der Wartung, der Lagerung, der Ortung, der Identifizierung oder der Verbreitung von chemischen, biologischen oder nuklearen Waffen und deren Trägersystemen steht, es sei denn, er verfügt über die erforderlichen Genehmigungen. Sie verpflichten sich zudem, die Güter weder direkt noch indirekt einer militärischen Endverwendung in einem Waffenembargoland i.S.d. EG-Verordnung in der jeweils gültigen Fassung, einem Land der Länderliste K oder der gültigen Ausfuhrrichtlinien BRD zukommen zu lassen, es sei denn, Sie verfügen über die erforderlichen Genehmigungen. Des Weiteren verpflichten Sie sich, die Güter weder direkt noch indirekt einer zivilnuklearen Verwendung in den Ländern zukommen zu lassen, die in § 5 d Abs. 1 AWV genannt sind, es sei denn, Sie verfügen über die erforderlichen Genehmigungen. Sie verpflichten sich, die gelieferten Güter weder direkt noch indirekt an Personen, Unternehmen, Einrichtungen, Organisationen oder in Länder zu verkaufen, exportieren, reexportieren, liefern, weiterzugeben oder anderweitig zugänglich zu machen, sofern dies gegen europäische, deutsche und/ oder US-rechtliche (Re) Exportbestimmungen verstößt. Sie verpflichten sich, im Falle einer Weiterveräußerung/Weitergabe der gelieferten Güter Ihre Abnehmer auf die exportkontrollrechtlichen Bestimmungen hinzuweisen und die daraus resultierenden Verpflichtungen weiterzugeben. Wir können von Ihnen sogenannte Endverbleibsdokumente verlangen, um den Endverbleib und den Verwendungszweck nachweisen zu können. Sie nehmen zur Kenntnis, dass die in Abs.1 genannten Rechtsvorschriften ständigen Änderungen und Anpassungen unterliegen und auf den Vertrag in der jeweils gültigen Fassung anwendbar sind. Sie müssen sich selbstständig über die einschlägigen Vorschriften erkundigen und sind für die Einhaltung selbst verantwortlich.

13.3 Für Schäden, die uns aufgrund der schuldhaften Nichtbeachtung der europäischen, deutschen und US-(Re)Exportbestimmungen durch Sie entstehen, haften Sie uns gegenüber in vollem Umfang.

13.4 Angebote (Vertrag, Auftragsbestätigung) und die Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehalt, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit Ihnen während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und/ oder US-(Re)Exportbestimmungen nicht mehr erfüllen, so haben Sie für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nicht zu haften.

13.5 Sie verpflichten sich, alle für die Ausfuhr, Verbringung, Einfuhr benötigten Informationen und Unterlagen beizubringen. Weiterhin verpflichten Sie sich, die von Ihnen zu beantragenden Genehmigungen unverzüglich nach Auftragserteilung an und/ oder Erhalt aller notwendigen Informationen und Unterlagen durch uns zu beantragen. Stellen Sie die vorbenannten Informationen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung, bzw. beantragen Sie die entsprechenden Genehmigung(en) nicht oder nicht rechtzeitig, so wird hierdurch die Verbindlichkeit des Liefertermins außer Kraft gesetzt. Haben Sie diese Pflichtverletzung zu vertreten, so haften Sie in vollem Umfang für den hieraus entstandenen Schaden (Lagerkosten, Untergang der Ware etc. Kommen Sie, trotz Mahnung durch uns, dieser Verpflichtung nicht nach, so findet Ziffer 10. dieser OS-AGB entsprechend Anwendung.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Änderungen des in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Vertragsumfanges sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

14.2 Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung gem. 3.5.

14.3Im Falle etwaiger Übersetzungen des Vertrages und/ oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der zum Auftrag gehörenden Unterlagen und technischen Beschreibungen gilt ausschließlich die deutsche Fassung. Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterstehen stets dem deutschen Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sind jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.

14.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis und seiner Abwicklung ist, soweit die Parteien Unternehmen i.S. von § 14 des Bürgerlichen Gesetz-buches (BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sind, München I; dies gilt auch für Klagen im Scheck- oder Wechselprozess.